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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der ELBETEC GmbH & Co. KG

regalhaus ist eine Marke der ELBETEC GmbH & Co.KG

1.     Geltungsbereich
1.1.    Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Firma ELBETEC GmbH & Co. KG, Bunsenstr. 5, 51647 Gummersbach, und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt bei Vertragsschluss gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden oder Dritter werden nicht anerkannt, es sei denn wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

1.2.    Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, gelten die AGB in der mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir gesondert auf diese hinweisen müssen.

1.3.    Das Produktangebot unter der Domain www.regalhaus.de  richtet sich ausschließlich an Kunden, die Unternehmer sind. „Unternehmer“ im Sinne dieser AGB sind natürlich oder juristische Personen (auch öffentliche Einrichtungen) oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

2.  Vertragsschluss / Bestellvorgang
2.1.     Die Darstellung der Produkte im Onlineshop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung dar.

2.2.     Der Kunde kann das gewünschte Produkt durch Anklicken des Buttons [In den Warenkorb] auswählen. Der Inhalt des Warenkorbs kann jederzeit unverbindlich angesehen und durch Anklicken des Symbols [X] korrigiert werden. Möchte der Kunde die Waren kostenpflichtig bestellen, klickt er den Button [Zur Kasse] an. Im Anschluss daran muss er seine Daten erfassen. Pflichtangaben sind mit einem * gekennzeichnet. Eine Registrierung (Eröffnung eines Kundenkontos) ist nicht erforderlich. Die Daten werden verschlüsselt an uns übersandt. Nach Eingabe der Daten und Auswahl der Zahlungsart gelangt der Kunde über den Button [weiter] zur Bestellseite, auf der alle Angaben überprüft werden können. Korrekturen können unter dem Button [Warenkorb bearbeiten] hinsichtlich der Anzahl durch Eintragung einer anderen Zahl und hinsichtlich Auswahl des Produkts durch Löschen des Artikels über den Button [X] und neuer Auswahl des Produkts nebst gewünschter Anzahl vorgenommen werden. Durch Anklicken des Buttons [Zahlungspflichtig bestellen] gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab. Der Vorgang lässt sich jederzeit durch Schließen des Browser-Fensters abbrechen. Wir bestätigen den Eingang der Bestellung per E-Mail. Es handelt sich hierbei lediglich um eine Eingangsbestätigung der Bestellung, nicht um die Annahme des Angebotes. Wir prüfen anschließend innerhalb von drei Werktagen die Bestellung des Kunden. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn wir die Bestellung schriftlich mittels einer Auftragsbestätigung annehmen. Erfolgt die Auftragsannahme aus von uns zu vertretenden Gründen nicht innerhalb von drei Werktagen, ist der Kunde nicht mehr an seine Bestellung gebunden. Als Werktage im Sinne dieser AGB gelten Montag bis Freitag.

2.3    Bestellungen mit einem Nettowarenwert unter EUR 100,00 werden mit einer anteiligen Pauschale von EUR 30,00 zuzüglich MwSt. berechnet (Mindermengenzuschlag).

2.4.     Der Vertragstext wird nicht gespeichert. Wir senden dem Kunden die Bestelldaten jedoch per E-Mail zu. Die AGB können jederzeit unter dem Link https://www.regalhaus.de/shop/agb eingesehen und gespeichert werden.

2.5    Gerne nehmen wir Bestellungen auch telefonisch, per Fax oder E-Mail entgegen. Bestellt der Kunde aus innerbetrieblichen Gründen (als Bestätigung) noch einmal schriftlich, ist an gut sichtbarer Stelle auf die telefonische Bestellung vorab/Faxbestellung vorab/ E-Mail-Bestellung vorab hinzuweisen. Ansonsten müssen wir diesen Auftrag in unserer Abwicklung als selbständigen neuen Auftrag ansehen und bei zu später Stornierung auf Erfüllung bestehen.

2.6    Vertragssprache ist deutsch

3.     Preise / Zahlungsbedingungen /Versandkosten
3.1.     Soweit keine abweichenden Regelungen getroffen sind, geltend unsere Preise ab Werk netto in EURO zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, ausschließlich Verpackungs- und Fracht- und Montagekosten.

3.2.     Wir stellen folgende Zahlungsarten zur Verfügung: Vorkasse und Rechnung.  Für Neukunden gilt Vorkasse, es sei denn es handelt sich um eine öffentliche Einrichtung (Schulen, Behörden, Kommunen etc.).

3.3.      Preise werden spätestens mit Lieferung ohne Abzug fällig und sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum, es sei denn es wurde Abweichendes vereinbart.

3.4.     Bei der Zahlungsart Vorkasse, wird unsere Forderung mit Eingang der Auftragsbestätigung beim Kunden fällig. Der Kunde hat den Rechnungsbetrag innerhalb von  5 Werktagen nach Zugang der Auftragsbestätigung auf unser in der Rechnung angegebenes Konto zu bezahlen. Sofern wir bis zum Ablauf von 10 Tagen einen Zahlungseingang nicht feststellen können, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Wir teilen dies dem Kunden mittels Stornierung des Auftrags per Email mit.

3.5.    Beim Versendungskauf trägt der Kunde die Kosten einer ggfs. gewünschten Transportversicherung. Bei Bestellungen im Onlineshop unter 999,99 Euro Nettowarenwert innerhalb von Deutschland (jedoch ohne Inseln) betragen die Versandkosten 10 % des Nettowarenwerts, maximal jedoch 99,99 Euro. Bei einer Bestellung im Onlineshop ab  einem Nettowarenwert von 1.000,00 Euro versenden wir innerhalb Deutschland (ohne Inseln) versandkostenfrei. Eine Übersicht über die Versandkosten finden Sie hier [Versandkosten]. Bei Angeboten auf Anfrage sowie bei Transport auf Inseln oder ins Ausland werden die Transportkosten individuell vereinbart.

3.6.     Zölle und sonst aufgrund von Vorschriften außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erhobenen Steuern, Abgaben, Gebühren sowie damit in Zusammenhang stehende Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Bei Lieferung einschließlich Zoll oder sonstigen Abgaben beruht der angegebene Preis auf den zur Zeit der Bestellung geltenden Sätzen. Berechnet werden die tatsächlichen Kosten. Eventuell anfallende Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet.

3.7.     Die Aufrechnung oder Zurückbehaltung durch den Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn die Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

3.8     Wenn bei einer Lieferung innerhalb des EG-Binnenmarkts im innergemeinschaftlichen Verkehr eine Lieferung als steuerfrei behandelt wurde, obwohl die Voraussetzungen hierfür nicht vorlagen, so ist die Lieferung gleichwohl als steuerfrei anzusehen, wenn die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung auf unrichtigen Angaben des Bestellers beruht und wir die Unrichtigkeit dieser Angaben auch bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht erkennen konnten. In diesem Fall schuldet der Besteller die entgangene Steuer.

4.     Eigentumsvorbehalt  / Nutzungsrechte
4.1.     Die gelieferten Waren und Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Zahlung aller unserer aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden zustehenden und künftigen Forderungen Eigentum von uns. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Kunde uns mit Abschluss des Vertrags bis zur Tilgung sämtlicher Forderungen von uns gegen den Kunden die ihm aus dem Weiterverkauf entstandenen oder noch entstehenden Forderungen gegen seine Kunden sicherheitshalber ab und verpflichtet sich, uns auf Verlangen den Namen der Drittschuldner und die Höhe seiner Forderung gegen diesen mitzuteilen. Wir nehmen die Abtretung schon jetzt an. Solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, werden wir die abgetretene Forderung nicht einziehen. Eine Einziehung erfolgt erst im Falle des Zahlungsverzugs. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben uns ermächtigt.

4.2.    Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung von Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.

4.3.    An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung überlassenen Konzepte, Zeichnungen, Pläne etc. behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor.  Diese Unterlagen dürfen Dritte nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn wir erteilen hierzu unsere schriftliche Zustimmung. Soweit kein Vertragsverhältnis zustande kommt, sind diese Unterlagen unverzüglich an uns zurückzusenden bzw. zu löschen.

5.     Lieferung / Verzug
5.1.     Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dem Kunden dies unter Abwägung der beiderseitigen Interessen zumutbar ist. Zusätzliche Versandkosten gehen zu unseren Lasten. Die Gefahr geht mit Übergabe der jeweiligen Teillieferung auf den Kunden über.

5.2.     Wir liefern in alle EU-Länder. Lieferungen außerhalb der EU bedürfen der vorherigen Absprache.

5.3.     Liefertermine werden von uns bei Bestellung sowie in der Auftragsbestätigung angegeben. Lieferfristen beginnen bei Zahlungsart Vorkasse mit dem Tag an dem wir über die Zahlung des Kunden verfügen können, anderenfalls mit Auftragsbestätigung durch uns, jedoch frühestens nach abschließender technischer Klärung.

5.4.     Die Einhaltung von Lieferzeiten setzt voraus, dass uns sämtliche notwendigen Daten und Informationen zur Durchführung der Bestellung übermittelt werden, ggf. technisch notwendige Klärungen erfolgt sind sowie alle Zahlungen des Kunden termingerecht eingegangen sind. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen, sofern die vorstehenden Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt sind. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn die Sendung innerhalb der vereinbarten Frist versandbereit und eine entsprechende Mitteilung an den Kunden abgesandt ist.

5.5.    Sind wir an der rechtzeitigen Durchführung von Lieferungen und Leistungen durch höhere Gewalt, Streik, Betriebsstörung, Aussperrung, Feuer, Naturkatastrophen, Transportbehinderungen, behördlicher Maßnahmen oder Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Roh- und Hilfsstoffe, bei uns selbst oder bei unseren Vorlieferanten gehindert, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen.

5.6.    Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird der Kunde hierüber unverzüglich informiert und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitgeteilt. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden wird unverzüglich erstattet. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch Zulieferer von uns, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.

5.7.     Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Diese erfolgt unabgeladen frei Bordsteinkante.

5.8.     Der Eintritt des Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist eine schriftliche Mahnung durch den Kunden mit einer angemessenen Nachfrist erforderlich. Diese Nachfrist beträgt mindestens drei Wochen. Erfolgt die Lieferung nach Ablauf der Nachfrist nicht und will der Besteller deswegen von dem Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen, ist er verpflichtet, uns dies zuvor in Textform anzuzeigen. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

5.9.     Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt den entstehenden Schaden, einschließlich aller Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

5.10.    Falls es Sache des Kunden ist die Transportmittel für die Lieferung bereitzustellen und er dies zu der vertraglich vorgesehenen Zeit nicht bewirkt, werden wir  von unserer Lieferpflicht durch Einlagerung und Versicherung der Liefergegenstände auf Kosten und Risiko des Kunden frei.

6.     Gefahrübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

7.    Montage / Mitwirkungspflichten des Kunden  
7.1.     Auf Wunsch montieren wir erworbene Waren. Die Kosten sind auftragsbezogen gesondert zu vereinbaren.

7.2.    Der Kunde hat den Montageort so vorzubereiten, dass die Montage unverzüglich nach Lieferung begonnen werden kann.  

7.3.    Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass unseren Monteuren (nach Absprache ggfs. auch Sonn- und Feiertags) zeitlich unbegrenzten Zutritt zum Montageort haben.

7.4.    Der Kunde ist zudem verpflichtet, den Monteuren unentgeltlich einen geeigneten, d.h. beheizten, beleuchteten und verschließbaren Raum mit Strom- und Wasserversorgung zum Zwecke des Aufenthalts zur Verfügung zu stellen. Hinsichtlich Strom, Heizung (Raumtemperatur mindestens 15 Grad Celsius) und Beleuchtung gilt Gleiches für den Montageort.

7.5.    Der Kunde wird den Monteuren während der Dauer der Montage unentgeltlich ausreichend dimensionierte Gabelstapler sowie gemäß UVV zugelassene Arbeitsbühnen zur Verfügung stellen. Die Tragkraft des Staplers muss mindestens 1,5 Tonnen, die Gabellänge mindestens 1,10 m betragen.

7.6.    Der Kunde muss gewährleisten, dass der Boden am Aufstellort für die Montage geeignet und bauseits geprüft ist. Es muss insbesondere trag- und dübelfähig sein und darf nicht aus Stahlgewebe bestehen. Es muss ferner gewährleistet sein, dass ein armierungsfreies Einbringen der Bohrung von mindestens 130 mm in die tragende Stahlbetonplatte erfolgen kann. Im Bereich der Bodenverdübelung dürfen sich keine Versorgungsleitungen befinden.

7.7.    Die Ebenheit der Böden muss den Ebenheitstoleranzen nach DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 3  entsprechen.

7.8.    Verstößt der Kunde schuldhaft gegen die vorbezeichneten Mitwirkungspflichten, ist er verpflichtet die für die Montage notwendigen Zusatzarbeiten (Material- und Personalkosten) zur Herstellung des einwandfreien Zustands des Montageortes nach tatsächlichem Aufwand zu erstatten.

8.    Gewährleistung  / Beschaffenheit der Ware
8.1.    Die von uns gelieferte Ware entspricht im Wesentlichen der Produktbeschreibung. Mängelansprüche bestehen nicht bei unerheblichen Abweichungen von der vereinbarten oder vorausgesetzten Beschaffenheit / Gebrauchstauglichkeit. Produktbeschreibungen gelten ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung nicht als Garantie.

8.2.    Der Kunde hat die Ware unverzüglich bei Erhalt, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, sorgfältig zu untersuchen. Erkennbare Transportschäden sind in den Frachtpapieren zu vermerken. Hierüber sind wir unverzüglich mit einer genauen Schadensbeschreibung und Fotos schriftlich zu benachrichtigen.
 Ist ein Verlust oder eine Beschädigung des Gutes äußerlich erkennbar und zeigt der Empfänger oder der Absender dem Frachtführer Verlust oder Beschädigung nicht spätestens bei Ablieferung des Gutes an, so wird vermutet, dass das Gut vollständig und unbeschädigt abgeliefert worden ist. Die Vermutung einer vollständigen und unbeschädigten Lieferung gilt auch, wenn der Verlust oder die Beschädigung äußerlich nicht erkennbar war und nicht innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung angezeigt worden ist.

8.3.    Ordnungsgemäß erhobene und begründete Mängelrügen werden wir nach eigener Wahl durch Ersatzlieferung oder Nachbesserung entsprechen. Die uns zur Nachbesserung auferlegte Frist muss angemessen sein.

8.4.    Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Kunden nicht erkennbar.

8.5.    Schlägt die Nachbesserung endgültig fehl, insbesondere weil der Mangel trotz Beseitigungsversuchen nicht behoben oder umgangen wird, die Nacherfüllung sich unzumutbar verzögert oder unberechtigt abgelehnt wird, kann der Kunde den Preis dieser Leistung mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

8.6.    Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere wegen Folgeschäden, sind grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorliegen der Voraussetzungen der Ziffern 9.1 oder 9.2. dieser Regelungen. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

9.    Haftung
Die Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen richten sich nach dieser Klausel:
9.1.    Wir haften auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen unbeschränkt
•    bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
•    für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit,
•    nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie
•    im Umfang einer von uns  übernommenen Garantie
•    bei Arglist unsererseits.

9.2.    Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist unsere Haftung der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.

9.3.    Eine weitergehende Haftung unsererseits besteht nicht. Insbesondere besteht keine Haftung unsererseits für anfängliche Mängel, soweit nicht die Voraussetzungen der Ziffern 9.1. oder 9.2. vorliegen.

9.4.    Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Organe.

10.     Rücknahme
Die Rücknahme von uns gelieferter Ware ist prinzipiell ausgeschlossen, sofern wir uns nicht im Einzelfall explizit dazu entschließen.

11.     Datenerhebung
Wir erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten von Kunden lediglich zum Zwecke der ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze.

12.     Schlussbestimmungen
12.1.     Auf das gesamte Vertragsverhältnis zwischen uns und unserem gewerblichen Vertragspartner findet vorbehaltlich anderweitiger individueller Vereinbarungen deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

12.2.    Als Gerichtsstand gilt der Sitz unseres Unternehmens als vereinbart, sofern es sich bei den Vertragspartnern um Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen handelt. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Dies gilt nicht, wenn zwingende gesetzliche Regelungen im Sinne von Artikel 24, 25 oder 26 EuGVVO in der Fassung vom 12. Dez. 2012 entgegenstehen.

12.3.     Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so bleibt hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Enthält der Vertrag eine Regelungslücke, gilt Gleiches.

Stand: 1.12.2019