Transportschäden
Trotz sorgfälltiger Verpackung und dem Bestreben aller Beteiligten Ihnen stets einwandfreie Ware zu liefern, kann es aufgrund langer Logistikwege hin und wieder zu Transportschäden kommen. Daher ist es von großer Wichtigkeit Ihre Ware bei der Anlieferung auf Beschädigungen zu überprüfen und diese Schäden soweit möglich zu dokumentieren sowie auf den Frachtpapieren zu vermerken. Dies ist für eine spätere Schadenregulierung zwingend erforderlich!
Sollte bei Ihnen ein Transportschaden aufgetreten sein, informieren Sie uns bitte umgehend. Folgende Informationen/Papiere benötigen wir:
- Frachtpapier mit entsprechendem Schadensvermerk und Bestätigung durch den Fahrer
- Information um welche Sendung und welche Ware es sich handelt (z.B. Lieferscheinnummer)
- Information über die Art der Beschädigung (Fotos)
- Weitere Informationen zu Abholung, Rücksendung, Terminabsprache, …
Diese Informationen geben Sie bitte per E-Mail, Fax oder Telefon an den auf dem Lieferschein aufgeführten Sachbearbeiter. Grundsätzlich unterscheidet man zwei Arten von Transportschäden:
1. Offensichtlicher Transportschaden
Beispiel: Beschädigte oder verbogene Teile der Ware ragen aus der Verpackung heraus.
Verfahrensweise:
Vermerken
Sie die Art der Beschädigung (z.B. Verpackung defekt, Ware
verbogen/verbeult/eingedrückt) auf dem Frachtbrief und lassen Sie sich
dies vom anliefernden Fahrer per Unterschrift bestätigen. Wenn der
Fahrer sich weigert, machen Sie trotzdem unbedingt den Vermerk und
ergänzen: „Unterschrift des Fahrers fehlt, da verweigert“.
Sollte die Unterschrift auf einem Displaygerät geleistet werden, unterschreiben Sie etwas kleiner und machen Sie möglichst deutlich den Vermerk „DEFEKT“ dazu. Zusätzlich sollte der Fahrer die Sendung in seiner EDV als defekt markieren. Sie können auch eigene Beschädigungsformblätter nutzen, falls dies in Ihrem Unternehmen üblich ist.
Im Zweifel gilt: bevor
Sie eine Sendung in beschädigtem Zustand akzeptieren und befürchten,
später evtl. Schäden selber tragen zu müssen, lehnen Sie die Annahme
ruhigen Gewissens ab und melden Sie uns den Schaden umgehend. Falls ein
Fahrer Ihnen die Möglichkeit versagt, die Ware mit Beschädigungsvermerk
anzunehmen (er besteht auf entweder Unterschrift ohne Vermerk oder keine
Annahme) verweigern Sie bitte die Annahme und informieren uns ebenfalls
umgehend.
Die Rücksteuerung annahmeverweigerter Sendungen
organisieren wir in Zusammenarbeit mit den von uns gewählten
Transportunternehmen für Sie. Auch die Rückholung transportbeschädigter
Ware wird durch uns organisiert. Dies natürlich in Absprache mit Ihnen.
2. Verdeckter Transportschaden
Beispiel: Karton oder Palette ist von außen unbeschädigt, die Ware weist aber nach dem Öffnen Schäden auf.
Im
Gegensatz zum offenen Transportschaden wurde die Ware „rein quittiert“
angenommen. Dem Spediteur gegenüber wurde kein Schadensvermerk gemacht.
Daher liegt hier die Beweislast gegenüber dem Spediteur zwischen
Versender und Empfänger. Aufgrund dessen ist eine vollständige
Dokumentation (Fotos der Außen- und Innenverpackung, Fotos der
beschädigten Stellen, Schadensbeschreibung, usw.) unerlässlich.
Weiterhin
muss ein solcher Schaden innerhalb von max. 7 Tagen an uns gemeldet
werden. Danach wird seitens Speditionen/Paketdiensten und Versicherungen
davon ausgegangen, dass die Ware unbeschädigt Ihr Haus erreicht hat und
der Schaden ist somit nicht mehr regulierbar.
Allgemeine Hinweise:
Achten
Sie bei Ihrer Meldung auf die Lieferbedingung. Z.B.: Eine „Ab Werk“
Sendung, die Sie beschädigt erreicht, ist von Ihnen zu vertreten, eine
„Frei Haus“ Sendung wird z.B. durch uns übernommen. Falls Sie Ihrer
Versicherung eine Beschädigung melden müssen, so erstellen wir Ihnen
gerne einen Kostenvoranschlag. Geringe Transportschäden und minimale
Reparaturen werden von uns auch oft in gegenseitiger Absprache außerhalb
einer regulären Transportschadensabwicklung bearbeitet. Sprechen Sie
uns bitte an, wenn ein Bagatellschaden vorliegt. Meist gibt es hier eine
unbürokratische Lösung.